Vertragsparteien
Lizenzgeber:
Aegis Vitae Holding LTD by Guarantee
[Sitz des Lizenzgebers – Land / Register]
– nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt –
Franchisenehmer:
[Name / Firmenname des Franchisenehmers]
Anschrift: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]
– nachfolgend „Franchisenehmer“ genannt –
wird folgendes vereinbart:
Präambel
Der Lizenzgeber ist Inhaber aller gewerblichen Schutz-, Urheber- und Vertriebsrechte an der Software- und Serviceplattform „Aegis Vitae Consilium“ (CognitiveOS_Pro) (SaaS- und On-Premise-Box-Lösung). Der Franchisenehmer ist im Bereich Coaching, Lebensberatung oder psychologische Beratung tätig und wünscht den Erwerb einer Lizenz zur Nutzung des Systems im Rahmen eines schlüsselfertigen Franchise-Konzepts.
§ 1 Vertragsgegenstand und Lizenzmodelle
(1) Der Lizenzgeber räumt dem Franchisenehmer das einfache, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht ein, die Software „Aegis Vitae Consilium“ im Rahmen des gewählten Lizenzmodells zu nutzen.
(2) Der Vertrag umfasst je nach Wahl des Franchisenehmers eines der folgenden Consilium-Lizenzmodelle (Einmalpreise, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
- Modell A: 8.499,00 € – 1 Arbeitsplatz inklusive, erweiterter Funktionsumfang.
- Modell B: 5.350,00 € – 1 Arbeitsplatz inklusive, Standard-Funktionsumfang.
- Modell C: 3.200,00 € – 1 Arbeitsplatz inklusive, inkl. Website-Bereitstellung (cqtrading-akademie.de / Partner-Subdomain).
(3) Zusätzliche Arbeitsplätze (Workplace Seats): Der Franchisenehmer kann bis zu maximal 10 Arbeitsplätze pro Agentur erwerben. Der Preis pro zusätzlichem Arbeitsplatz beträgt einmalig 1.200,00 € (zzgl. MwSt.).
§ 2 Vergütung, Sitzungsgebühr und Zahlungsbedingungen
(1) Die einmalige Lizenzgebühr gemäß § 1 ist mit Vertragsschluss und Rechnungsstellung über das zentrale Abrechnungssystem (WHMCS) sofort zur Zahlung fällig. Die Bereitstellung und der Lizenz-Handshake (Freischaltung der Box/SaaS) erfolgen automatisiert nach vollständigem Zahlungseingang.
(2) Sitzungsgebühr: Für jede über die Plattform dokumentierte Beratungssitzung fällt eine nutzungsabhängige Gebühr in Höhe von 5,00 € (zzgl. MwSt.) an. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder quartalsweise gemäß dem automatischen Systemprotokoll der Plattform.
(3) Gerät der Franchisenehmer mit Zahlungsverzug, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang zum System bis zum Ausgleich der offenen Forderungen temporär zu sperren.
§ 3 Rechteeinräumung und Nutzungsbeschränkungen
(1) Die Software ist ausschließlich für professionelle Beratungs-, Coaching- und Lebensberatungszwecke bestimmt. Ausdrücklich ausgeschlossen ist jegliche Nutzung für Finanz-, Anlage- oder Vermögensberatung, die unter das Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG) oder ähnliche Finanzmarktregulierungen fällt.
(2) Dem Franchisenehmer ist es untersagt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, Quellcode zu extrahieren oder ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Unterlizenzen zu vergeben.
§ 4 Datenschutz, DSGVO und Compliance
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Der Franchisenehmer ist verpflichtet, für die Verarbeitung von Mandantendaten den vom Lizenzgeber bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA) zu verwenden und diesen mit seinen Endkunden/Klienten rechtskonform einzubinden.
(3) Es gelten ergänzend die Datenschutzerklärung und AGB der Plattform.
§ 5 Haftungsausschluss und Gewährleistung
(1) Astrologische, algorithmische oder spirituelle Berechnungen (unter Verwendung von Swiss Ephemeris oder vergleichbaren Modulen) sowie KI-gestützte Analysen dienen ausschließlich als Orientierungshilfe und Impulsgeber. Sie stellen keine wissenschaftlich gesicherten Diagnosen, Heilungsversprechen oder Finanzempfehlungen dar. Eine Haftung für konkrete Entscheidungen der Klienten des Franchisenehmers ist ausgeschlossen.
(2) Für Datenverluste, die durch unsachgemäße Bedienung der On-Premise-Box oder nicht autorisierte Eingriffe in die lokale Systemumgebung entstehen, haftet der Lizenzgeber nicht.
§ 6 Laufzeit, Kündigung und Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Lizenzgebers ([Sitz des Lizenzgebers – Land / Register]). Es gilt das Recht am Sitz des Lizenzgebers unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.