§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kersten Martick (nachfolgend „Anbieter“) und Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der Software Aegis Vitae Consilium einschließlich SaaS-Plattform, On-Premise-Box und zugehöriger Dienste im Rahmen von Aegis Vitae / CQTrading.
(2) Vertragspartner kann Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Bei Unternehmern gelten ergänzend die Regelungen in § 18.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand ist die zeitlich oder dauerhaft eingeräumte Nutzung der Consilium-Softwareplattform zur professionellen Beratung im Bereich Lebensberatung, Coaching und verwandter Methoden (Jung'sche Tiefenpsychologie, Astrologie, Kartenlegung u. a.), einschließlich optionaler Add-on-Module.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Lizenzmodell (A, B oder C), der Produktbeschreibung zum Vertragsschluss, dem individuellen Angebot sowie ggf. gebuchten Add-ons.
(3) Die Software ist nicht für regulierte Finanzberatung (WpHG), Steuerberatung (StBerG) oder medizinische Heilbehandlung konzipiert oder zugelassen.
§ 3 Lizenzmodelle A, B und C
(1) Der Anbieter stellt folgende Consilium-Lizenzmodelle bereit (Einmalpreise, zzgl. gesetzlicher MwSt.):
- Modell A – Consilium Lizenzmodell A: 8.499,00 € (einmalig), 1 Arbeitsplatz(en) inklusive
- Modell B – Consilium Lizenzmodell B: 5.350,00 € (einmalig), 1 Arbeitsplatz(en) inklusive
- Modell C – Consilium Lizenzmodell C: 3.200,00 € (einmalig), 1 Arbeitsplatz(en) inklusive , inkl. Website-Bereitstellung
- Zusätzliche Arbeitsplätze (Workplace Seat): bis max. 10 pro Agentur, je 1.200,00 € (einmalig)
- Sitzungsgebühr: 5,00 € pro dokumentierte Beratungssitzung (Abrechnung gemäß aktuellem Preisblatt)
(2) Lizenzmodelle unterscheiden sich in Umfang, Inklusivleistungen und Preis. Der Kunde wählt das Modell bei Vertragsschluss verbindlich.
(3) Monatliche Add-ons (z. B. Tax & Salary, Mail, Kalender, WebRTC) werden gesondert vereinbart und über den Abrechnungsdienstleister (WHMCS) abgerechnet.
§ 4 On-Premise-Box und SaaS-Plattform
4.1 On-Premise-Box
(1) Dem Kunden wird eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Installation und Nutzung der On-Premise-Box-Software auf der vereinbarten Hardware (Business-Ready-Box oder gleichwertiges System) eingeräumt.
(2) Die Lizenz ist an den Hardware-Fingerprint der Box gebunden. Ein Wechsel der Hardware bedarf der Freigabe durch den Anbieter.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Box in einer gesicherten Umgebung zu betreiben (HTTPS, aktuelle Updates, Zugangsschutz). Mandantendaten verbleinen primär lokal auf der Box.
4.2 SaaS-Plattform
(1) Der Kunde erhält Zugang zur SaaS-Plattform für Lizenzverwaltung, Onboarding, Partner-Portal, Abrechnungsmetadaten und vereinbarte Cloud-Funktionen.
(2) Der Anbieter betreibt die SaaS-Plattform mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit von 100 % wird nicht zugesichert; Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Bestellung über den Checkout (WHMCS) und Bestätigung durch den Anbieter bzw. automatische Bereitstellung der Lizenz.
(3) Verbraucher erhalten die Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss.
§ 6 Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen des erworbenen Lizenzmodells nutzen. Eine Unterlizenzierung, Weitergabe, Vermietung oder öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte zur Verarbeitung von Mandantendaten verfügt und einen AVV mit dem Anbieter abschließt, soweit der Anbieter als Auftragsverarbeiter tätig wird.
(3) Der Kunde informiert seine Mandanten transparent über Art und Umfang der Datenverarbeitung (insbesondere bei KI-gestützten Analysen und optionaler Videokommunikation).
(4) Missbräuchliche Nutzung (Reverse Engineering, Umgehung der Lizenzprüfung, rechtswidrige Inhalte) berechtigt den Anbieter zur Sperrung und außerordentlichen Kündigung.
§ 7 Haftungsausschluss – Astrologische, spirituelle und KI-gestützte Inhalte
(1) Die Software kann astrologische Berechnungen, symbolische Deutungen (Jung, Kartenlegung, Runen) sowie KI-generierte Texte bereitstellen. Diese dienen ausschließlich der persönlichen Reflexion, Selbsterkenntnis und begleitenden Beratung.
(2) Es werden keine Heilversprechen abgegeben. Die Software ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder psychiatrische Diagnose oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Beschwerden ist ein Arzt oder Therapeut aufzusuchen.
(3) Es werden keine Finanz-, Anlage- oder Rechtsversprechen abgegeben. Astrologische oder symbolische Auswertungen sind keine Grundlage für Investment-, Versicherungs- oder Steuerentscheidungen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Mandanten entsprechend zu informieren und die Ergebnisse nicht als wissenschaftlich bewiesene oder garantierte Prognosen darzustellen.
(5) KI-generierte Inhalte können fehlerhaft oder unvollständig sein. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung und Freigabe (Human-in-the-Loop) vor Weitergabe an Mandanten.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Bereitstellung, sofern gesetzlich zulässig.
(2) Der Anbieter schuldet die Software in der jeweils aktuellen, dokumentierten Version. Ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen oder Module besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei übernommenen Garantien.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Consilium-Lizenzmodelle A/B/C sind Einmalkäufe mit unbefristeter Nutzungsberechtigung, vorbehaltlich der Einhaltung dieser AGB und gültiger Lizenz-Handshakes.
(2) Monatliche Add-ons können gemäß WHMCS-Vertragsbedingungen mit der vereinbarten Frist gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Für Mandantendaten der Berater gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 12 Geistiges Eigentum
Alle Rechte an der Software, Dokumentation, Marken und Inhalten verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält ausschließlich die in diesen AGB beschriebenen Nutzungsrechte.
§ 13 Partnernetzwerk und Provisionen
Sofern der Kunde am Consilium-Partnernetzwerk teilnimmt, gelten ergänzend die Partnerbedingungen zum Zeitpunkt der Teilnahme (Provisionssätze, Qualifikationsanforderungen, Anti-Poaching-Regeln). Der Kunde ist selbst für steuerliche und rechtliche Konsequenzen seiner Partneraktivitäten verantwortlich.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Anbieters: [Ort]. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
§ 18 Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)
(1) Unternehmer sind zur regelmäßigen Datensicherung verpflichtet. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste auf der On-Premise-Box, die der Unternehmer durch unterlassene Backups verursacht.
(2) Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu rügen.
(3) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.